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münchner merkur 10.06.2005:

Streit um durchsichtige Preiskalkulation

Die Energiepreiserhöhungen der Stadtwerke sind mittlerweile zum Fall für die Gerichte geworden. Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob der Energieversorger einem Erdgas- und Stromkunden Strom sperren darf, weil dieser die Erhöhung des Gaspreises nicht zahlen wollte, nur den alten Rechnungsbetrag überwies und stattdessen die Stadtwerke aufforderte, ihre Preiskalkulation offenzulegen..

Per einstweiliger Verfügung hatte das Amtsgericht den Werken untersagt, dem Kunden die Energieversorgung zu sperren, bis sie den Nachweis der Angemessenheit der Gebührenerhebung offengelegt haben.

Das wollen die Stadtwerke jetzt auch tun - allerdings vor Gericht. Gegen alle Kunden, die Rechnungskürzungen vornähmen, würden Mahnbescheide vorbereitet, sagte Stadtwerke-Geschäftsführer Kurt Mühlhäuser. "Dann werden wir das gerichtlich klären."
Grundsätzlich halten die Stadtwerke von der Offenlegung ihrer Preiskalkulation aber recht wenig. "In Wettbewerbsbranchen muss das nicht sein", argumentiert Mühlhäuser. Seit 1998 ist der Energiemarkt in Deutschland geöffnet. Die Auslegung, inwieweit Preisprüfungen unter diesen Bedingungen möglich sind, ist rechtlich umstritten. Zumal die Stadtwerke bei Erdgas nach wie vor Monopolanbieter in München sind.

CSU-Stadträtin Evelyne Menges forderte von der Stadt Aufklärung, inwieweit die Stadtwerke ihre Preispolitik künftig offener gestalten.
mk