presseberichte
süddeutsche 08.06.2005:
Stadtwerke erleiden Schlappe vor Gericht
Im Streit um die seit Oktober erhöhten Gaspreise
haben die Stadtwerke vor Gericht eine Abfuhr bekommen.Sie dürfen
einem Kunden nicht Strom und Gas sperren, wenn dieser eine Preiserhöhung
nicht bezahlen will, die er für unberechtigt hält. Per einstweiliger
Vefügung hat das Amtsgericht München dem städtischen Unternehmen
daher verboten, einem Neuhauser die Energieversorgung abzuklemmen. Siegfried
Grob, Inhaber einer Agentur, die auch mit Ökostrom handelt, hatte
die Erhöhung der Gaspreise vom vergangenen Oktober - die er in seinem
Fall auf rund zehn Prozent beziffert - für unbillig erklärt,
Widerspruch eingelegt und nur einen zweiprozentigen Preisaufschlag bezahlt.
Es ging nur um 52,39 Euro, "aber eben ums Prinzip", erklärt
er, "ein Monopolist darf sich nicht alles erlauben." Damit
folgte der Ökohändler Empfehlungen von Verbraucherverbänden.
Dennoch schickten die Stadtwerke Mahnungen - verbunden mit der Drohung,
Strom und Gas abzustellen. Eine Amtsrichterin gab nun Grobs Antrag auf
einstweilige Verfügung statt (AZ. 133 C 15392/05): Die Stadtwerke
müssen Strom und Gas weiter fließen lassen, "bis sie
den Nachweis der Angemessenheit ihrer Gebührenerhebung dem Antragsteller
offengelegt" haben. Das heißt: Die Stadtwerke müssten
beweisen, dass ihre Preiskalkulation gerechtfertigt ist. Den Nachweis
will das Unternehmen führen können und kündigte an, es
werde "gegen alle Erdgas-Kunden, die aus diesem Grunde Rechnungskürzungen
vornehmen, gerichtlich vorgehen".
Jan Bielicki