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süddeutsche 08.06.2005:

Stadtwerke erleiden Schlappe vor Gericht

Im Streit um die seit Oktober erhöhten Gaspreise haben die Stadtwerke vor Gericht eine Abfuhr bekommen.Sie dürfen einem Kunden nicht Strom und Gas sperren, wenn dieser eine Preiserhöhung nicht bezahlen will, die er für unberechtigt hält. Per einstweiliger Vefügung hat das Amtsgericht München dem städtischen Unternehmen daher verboten, einem Neuhauser die Energieversorgung abzuklemmen. Siegfried Grob, Inhaber einer Agentur, die auch mit Ökostrom handelt, hatte die Erhöhung der Gaspreise vom vergangenen Oktober - die er in seinem Fall auf rund zehn Prozent beziffert - für unbillig erklärt, Widerspruch eingelegt und nur einen zweiprozentigen Preisaufschlag bezahlt. Es ging nur um 52,39 Euro, "aber eben ums Prinzip", erklärt er, "ein Monopolist darf sich nicht alles erlauben." Damit folgte der Ökohändler Empfehlungen von Verbraucherverbänden. Dennoch schickten die Stadtwerke Mahnungen - verbunden mit der Drohung, Strom und Gas abzustellen. Eine Amtsrichterin gab nun Grobs Antrag auf einstweilige Verfügung statt (AZ. 133 C 15392/05): Die Stadtwerke müssen Strom und Gas weiter fließen lassen, "bis sie den Nachweis der Angemessenheit ihrer Gebührenerhebung dem Antragsteller offengelegt" haben. Das heißt: Die Stadtwerke müssten beweisen, dass ihre Preiskalkulation gerechtfertigt ist. Den Nachweis will das Unternehmen führen können und kündigte an, es werde "gegen alle Erdgas-Kunden, die aus diesem Grunde Rechnungskürzungen vornehmen, gerichtlich vorgehen".
Jan Bielicki